RESIGN. Webagentur

Technoparkstrasse 3
8406 Winterthur
Switzerland

043 444 94 04

info@resign.ch

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1   Geltungsbereich und Vertragspartner
2   Vertragsabschluss
3   Preise und Nebenkosten
4   Zahlung und Eigentumsvorbehalt
5   Lieferung und Gefahrübergang
6   Gewährleistung
7   Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
8   Schadensersatzhaftung und Haftungsbegrenzung
9   Rechtswahl und Gerichtsstand


1  Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Unternehmen Gold & Falke (nachfolgend „Gold & Falke“ oder „Firma“ genannt), Langgrütstrasse 167, 8047 Zürich, Firmennummer: CHE-159.026.310 als Betreiber dieses Online-Shops und einem Kunden abgeschlossen werden. Massgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages oder Bestellvorganges gültige Fassung der AGB.

1.2    Den nachfolgenden Bedingungen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden und/oder Gegenbestätigungen des Kunden finden keine Anwendung und sind unwirksam, solange diese von Gold & Falke nicht ausdrücklich und eindeutig schriftlich anerkannt sind.

1.3    Diese AGB gelten auch für alle künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

1.4    Die Warenpräsentation im Online-Shop umfasst unter anderem Edelmetallwaren, deren Preis auf dem Finanzmarkt kurzfristigen Schwankungen unterliegen kann, auf die Gold & Falke keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann dem Kunden kein Vertragsrücktritts- oder Widerspruchsrecht eingeräumt werden. Die Bestellung des Kunden wird unmittelbar mit Zugang bei uns verbindlich und kann vom Kunden nicht widerrufen werden.

2  Vertragsschluss

2.1    Unsere Angebote im Online-Shop stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen bzw. Angebote zum Kaufvertragsabschluss über die präsentierten Waren zu übermitteln oder diese nach gesonderter Vereinbarung an Gold & Falke zu verkaufen. Diese Verkaufsangebote im Online-Shop sind freibleibend und unverbindlich. Das Kauf- bzw. Verkaufsangebot nach gesonderter Vereinbarung des Kunden ist rechtsverbindlich. Bei einem Verkaufsangebot erklärt der Kunde gleichzeitig, dass er das vollständige, unbelastete Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist.

2.2    Bei der Bestellung durch Eingabe auf der Bestellseite gibt der Kunde gemäss den vorgesehenen Einzelschritten ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

2.3    Durch Anklicken des Buttons „IN DEN WARENKORB“ kann der Kunde die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Der Kunde kann weitere Auswahlen treffen und mit dem Button „WEITER ZUR KASSE“ die Rechnungsdetails aufnehmen. Der Kunde hat die Möglichkeit als Gast zur Kasse zu gehen oder sich als Kunde zu registrieren. Vor Abgabe eines Kaufangebots wird der Inhalt der Bestellung einschliesslich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst und kann korrigiert werden. Mit dem Anklicken des Feldes „BESTELLUNG ABSCHICKEN“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber Gold & Falke zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Absenden der Bestellung im Online-Shop erhält der Kunde per E-Mail eine Eingangsbestätigung der Bestellung. Zusammen mit dieser Bestellbestätigung oder in einer gesonderten Email wird der Kunde über die Annahme oder gegebenenfalls über die Ablehnung der Bestellung unterrichtet.

2.4    Gold & Falke behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen insbesondere solcher Kunden nicht anzunehmen oder abzulehnen, die sich bei früheren Bestellungen als zahlungssäumig oder in  sonstiger Weise unzuverlässig erwiesen haben.

2.5    Gold & Falke speichert die Daten in einer Kundendatenbank. Der registrierte Kunde kann die Daten jederzeit einsehen. Eine nachträgliche Löschung des Kundenkontos ist jedoch nicht möglich. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang die Datenschutzerklärung von Gold & Falke auf der Grundlage des Schweizerischen Datenschutzgesetzes zur Kenntnis genommen.

2.6    Verkaufsangebote und Bestellungen eines Kunden werden nur in Schriftform oder als digital signierte E-Mail akzeptiert.

2.7    Ein Vertrag kommt erst durch Zusenden einer Auftragsbestätigung als Annahmeerklärung der Bestellung in einer gesonderten E-Mail zustande. Im Falle eines Verkaufsangebots und dessen Inhalts seitens des Kunden kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung in einer separaten Email der Firma zustande. Die Annahmeerklärung kann auch in brieflicher Form erfolgen.

HINWEIS:   Der Vertrag kann Edelmetallwaren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt kurzfristigen Schwankungen unterliegen kann, auf die die Firma keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann dem Kunden kein Vertragsrücktritts- oder Widerspruchsrecht eingeräumt werden.

2.8    Ab einem Rechnungsbetrag von CHF 25’000.00 werden die gesetzlich vorgesehen Dokumente (Formular A und beglaubigte Passkopie) verlangt.

2.9    Im Falle der Vertragsannahme (Auftragsbestätigung) wird dem Kunden die Bankverbindung zur Überweisung des Rechnungsbetrages mitgeteilt oder ein Hinweis zu einem alternativ zur Verfügung stehenden Zahlungsmittels gegeben.

2.10    Sobald die Zahlung des vereinbarten Preises (Rechnungsbetrag) unwiderruflich bei unserer Hausbank eingegangen ist und verbucht wurde    (Vorkassavorbehalt) bzw. die notwendigen ausgefüllten Dokumente im Falle eines Geschäftes ab CHF 25’000 (Formular A und beglaubigte Passkopie) eingegangen sind, wird die Ware versandt oder zur Abholung bereit gehalten. Dies wird jeweils dem Kunden durch E-Mail mitgeteilt (Versandt- bzw. Abholbesätigung). Bei Abholung im Ladengeschäft unserer Partnerfirma in Winterthur oder an einem Ort gemäss separater Vereinbarung muss ein amtlich gültiges Dokument (Passkopie oder Identitätskarte) vorgelegt werden.

2.11    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von drei (3) Bankwerktagen auf das angegebene Konto der Gold & Falke zu überweisen.

2.12    Der Kunde versichert, dass alle  von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Bestellung per E-Mail oder Brief getätigten Angaben (z.B. Name, Adresse, E-Mail Adresse, Adresse, Bankverbindung, Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte etc.) wahrheitsgemäss sind. Änderungen diesbezüglich sind Gold & Falke unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3  Preise und Nebenkosten

3.1    Die im Online-Shop genannten Endpreise enthalten die anwendbaren gesetzlichen Abgaben und alle sonstigen Preisbestandteile, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Sie verstehen sich in CHF und zzgl. der nachstehend genannten Nebenkosten (Versandkosten).

3.2    Gold & Falke liefert innerhalb der Schweiz und Lichtenstein unter der Rubrik „Versand und Lieferung“ aufgeführten Bedingungen und Kosten. Die Auslieferung der Ware erfolgt über einen (Wert)Kurier der Schweizer Post. Bei Selbstabholung ist der Erfüllungsort das Ladengeschäft unserer Partnerfirma in Winterthur. Nach separater Vereinbarung besteht auch die Möglichkeit der direkten Auslieferung durch einen Mitarbeiter von Gold & Falke.

4  Zahlung und Eigentumsvorbehalt

4.1    Die Zahlung des Kaufpreises per Vorkasse (Vorabüberweisung) erfolgt an folgende Bankverbindung:

Gold & Falke
PostFinance AG, Bern
IBAN-Kontonummer:  CH73 0900 0000 6120 6669 8
BC-Nummer:  9000
BIC/SWIFT:  POFICHBEXXX

4.2    Bei der Vorkasse (Vorabüberweisung) teilen wir Ihnen den Rechnungsbetrag und unsere Bankverbindung nochmals in der Auftragsbestätigung mit. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Überweisung fällig und muss unserem Konto spätestens innerhalb von drei (3) Tagen gutgeschrieben sein. Zahlt der Kunde innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. In einem solchen Fall ist Gold & Falke berechtigt – auch ohne Nachfristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn die Ware schon

geliefert wurde. Die Geltendmachung anderer oder weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere diejenigen auf Kaufpreiszahlung, Verzugszinsen und/oder Schadenersatz bleibt unberührt. Im Falle verspäteter oder unterbliebener Zahlung besteht der Schadenersatzanspruch mindestens in der gegebenenfalls für die Edelmetallware auf dem Finanzmarkt zwischenzeitlich eingetretenen Preisänderung.

4.3    Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit, Vollständigkeit und den wieder verwertbaren Zustand, fällig. Gold & Falke überweist den Kaufpreis innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Abschluss der Prüfung auf das vom Kunden angegebene Konto.

Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit, Vollständigkeit und auf den wiederverwertbaren Zustand negativ ausfällt oder auch aus anderem wichtigen Grund, ist Gold & Falke berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Kunden die übersandte Ware zurückübersandt. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.4    Jede Verrechnung von Seiten des Kunden gegenüber Forderungen von Gold & Falke ist ausgeschlossen.

4.5    Wenn Gold & Falke Umstände gleich welcher Art bekannt sind, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Gold & Falke berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. die sofortige Zahlung zu verlangen, falls eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.

4.6    Gold & Falke bleibt Eigentümerin der gesamten Lieferungen bis Gold & Falke die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Gold & Falke erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt der Kunde Gold & Falke mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Kunden die Eintragung und Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Gesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

4.7     Verarbeitung und Umbildung erfolgen für Gold & Falke ohne Verpflichtung für Gold & Falke. Der Kunde ist verpflichtet, Gold & Falke die Verarbeitung oder Umbildung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erlischt das (Mit)Eigentum von Gold & Falke durch Verbindung, Umbildung oder Verarbeitung, so gilt als vereinbart, dass die Rechte des Kunden an der  einheitlichen Sache wertmässig auf Gold & Falke übergehen. Der Kunde verwaltet die Rechte von Gold & Falke, wie z.B. der Eigentumsanteil, unentgeltlich. An der so entstandenen Sache steht Gold & Falke ein vollumfängliches Eigentumsvorbehaltsrecht zu. Bei Zugriffen von Dritten auf die mit einem Eigentumsvorbehaltsrecht zugunsten von Gold & Falke belasteten Waren, ist der Kunde verpflichtet auf diesen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und Gold & Falke unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese den Eigentumsvorbehalt durchsetzen kann. Alle Gold & Falke daraus entstehenden Kosten sind durch den Kunden Gold & Falke zu erstatten.

5  Lieferung und Gefahrübergang

5.1    Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an die vereinbarte Adresse als Erfüllungsort. Die Auslieferung der Ware erfolgt über einen (Wert)Kurier der Schweizer Post. Bei Selbstabholung ist der Erfüllungsort das Ladengeschäft unserer Partnerfirma in Winterthur. Nach separater Vereinbarung besteht auch die Möglichkeit der direkten Auslieferung durch einen Mitarbeiter von Gold & Falke.

Die Lieferung an ein Postfach ist nicht möglich.

5.2    Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferfrist angegeben ist, beträgt diese ein (1) bis vier (4) Arbeitstage. Von uns angegebene Lieferfristen berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Versandbestätigung.

5.3    Die Versand- und Logistikkosten inkl. allfälliger Versicherungen, Verpackung, Steuern, Abgaben, Gebühren usw. gehen zu Lasten des Kunden. Die Versandarten und die damit verbundenen Kosten sind unter der Rubrik „Versand und Lieferung“ auf der Homepage von Gold und Falke veröffentlicht.

5.4    Gold & Falke liefert erst nach Eingang der Zahlung des Kunden zum vereinbarten Termin. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden mit Übergabe des Liefergegenstandes an ihn oder mit Übergabe zum Versand über.

5.5   Sofern an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse während den vereinbarten Lieferzeiten keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird, wird dem Kunden, im Falle der separat vereinbarten Lieferung durch einen Mitarbeiter von Gold & Falke bzw. durch das  beauftragte Transportunternehmen, eine schriftliche Benachrichtigung hinterlassen mit Hinweisen zur Kontaktaufnahme zwecks weiterer Terminabsprache bzw. zum weiteren Vorgehen zwecks Abholung der Bestellung.

5.6    Verweigert der Kunde die Annahme, gilt die Ware im Zeitpunkt der Verweigerung als übergeben. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen Nutzen und Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.7    Die direkte Auslieferung erfolgt durch persönliche Übergabe an den Kunden oder an eine durch schriftliche Empfangsvollmacht legitimierte Person. Bei der Lieferadresse muss es sich um eine Haus bzw. Firmenadresse handeln, bei denen eine direkte Übergabe an eine Person möglich ist. Bei der direkten Anlieferung muss der Kunde am Tag der Anlieferung unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt nicht bestimmbar ist.

5.8    Können wir eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wie zB. höhere Gefahr oder Nichtverfügbarkeit der Ware aufgrund fehlender Selbstbelieferung durch einen Vorlieferanten, nicht einhalten, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, gegebenenfalls unter Benennung einer neuen voraussichtlichen Lieferfrist. Ist die neue Lieferfrist für den Kunden nicht akzeptabel oder die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

6  Gewährleistung

6.1    Unsere Mängel- und Schadenersatzhaftung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

6.2    Sofern ein Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Sache bestanden hat und der Artikel lediglich der Gattung nach bestimmt wurde, hat der Kunde – sofern dies noch möglich ist – Anspruch auf Lieferung von Ersatz. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, wird die mangelhafte Ware gegen Rückerstattung des Aufpreises zurückgenommen. Folgeschäden werden nicht erstattet.

6.3    Bei Waren, die nicht lediglich der Gattung nach bestimmt waren, hat der Kunde Anspruch auf Rücknahme der Ware, Erstattung des Minderwertes oder Lieferung von Ware derselben Gattung. In diesem Fall werden Folgeschäden nicht erstattet.

6.4.   Der Kunde trägt die Beweislast der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, für den Sachmangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge.

6.5     Gewährleistungsansprüche aus Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Übergabe bzw. Lieferung der Waren.

6.6    Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von drei (3) Tagen ab Übergabe bzw. Erhalt der Lieferung Gold & Falke schriftlich anzuzeigen (per eingeschriebenen Brief), andere Mängel sofort nach Entdeckung des Mangels (per eingeschriebener Brief).

6.7    Mit der Vornahme von Eingeschaftsbeschreibungen, u.a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen, ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft durch unsere Firma verbunden.

6.8    Die Annahme eines Verkaufsgegenstandes durch Gold & Falke im Rahmen eines Ankaufsgeschäfts erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mängelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit. Von Gold & Falke entdeckte Mängel werden unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Kunde auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

6.9    Bei Rechtsmängeln in Bezug auf den Verkaufsgegenstand stellt der Kunde Gold & Falke von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.

6.10    Entstehen Gold & Falke bei einem Ankaufsgeschäft infolge der mangelhaften Lieferung des Verkaufsgegenstandes Kosten in bezug auf Transport, Arbeit und Material oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigenden Eingangskontrolle, so hat der Kunde diese Kosten zu tragen.

7  Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

7.1    Soweit Gold & Falke nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) zur Identifizierung des Kunden oder eines wirtschaftlichen Berechtigten verpflichtet ist, ist der Kunde als Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere muss der Kunde die zur Identifizierung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzeigen.

7.2    Insbesondere besteht bei Annahme von Bargeld im Wert von CHF 25’000.00 oder mehr eine Pflicht von Gold &Falke zur Identifizierung des betreffenden Kunden und eines allfälligen wirtschaftlich Berechtigten. Der Kunde macht die zur Identifizierung notwendigen persönlichen Angaben und legt offen, ob er die Geschäftsbeziehung oder Transaktion für sich oder einen wirtschaftlichen Berechtigten begründen oder durchführen will. Ein Identitätsnachweis folgt in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Original. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften  muss der Kunde einen Auszug aus dem Handelsregister oder aus einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis vorweisen. Andere geeignete Dokumente sind z.B. der aktuelle Gesellschaftsvertrag bei einer einfachen Gesellschaft. Der Kunde teilt mindestens einen Namen eines allfällig wirtschaftlichen Berechtigten mit und weist dessen Identität nach. Gold & Falke ist berechtigt, eine Kopie der zur Identitätsprüfung vorgelegten Dokumente anzufertigen, die nach den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt werden. Es ist zu beachten, dass die Festellung der wirtschaftlich berechtigten Personen auch dann notwendig wird, sobald die Summe der Folgegeschäfte innerhalb eines Kalenderjahres CHF 25’000.00 übersteigt. Der Kunde wird gebeten bei Überschreitung innerhalb eines Kalenderjahres der oben genannten Summe das zu diesem Zwecke spezifisch zur Verfügung stehende Formular auszufüllen und dieses unterschrieben per Post zusammen mit einer beglaubigten Kopie (Beglaubigung einer Poststelle genügt) an Gold & Fallke zu schicken.

7.3    Der Kunde ist verpflichtet zur Einhaltung und Beachtung aller auf ihn anwendbaren gesetzlichen sowie regulatorischen Bestimmungen. Insbesondere versichert der Kunde, dass sämtliche bei Gold & Falke im Rahmen des Edelmetallgeschäfts in die Geschäftsbeziehung eingebrachten und künftig einzubringenden Vermögenswerte nicht aus kriminellen Handlugen bzw. illegalen Quellen stammen, und diese am persönlichen Steuerdomizil des Kunden ordnungsgemäss versteuert sind bzw. versteuert werden.

8  Schadensersatzhaftung und Haftungsbegrenzung

8.1    Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Gold & Falke sind ausgeschlossen mit Ausnahme derjenigen Ansprüche, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht wegbedingt werden können.

8.2    Es bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Die Firma haftet im Rahmen ihrer Schadensersatzhaftung bei Pflichtverletzungen für rechtswidrige Absicht, grobe Fahrlässigkeit und für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist im letztern Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren eintretenden Schadens begrenzt. Die oben genannten Einschränkungen der Haftung gelten hingegen für die rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

8.3    Gold & Falke haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Naturereignisse oder durch sonstige von ihr ncht zu vertretenden Vorkommnisse wie z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand oder nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, wie z.B. EDV- Systeme, zurückzuführen sind.

8.4    Vorstehend erwähnte Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeiter der Firma, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, derer sich die Firma zur Vertragserfüllung bedient.

9  Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der Sitz der Firma. Gold & Falke ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht bzw. bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen und ein Verfahren einzuleiten. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

9.2    Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Firma unterstehen Schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie sonstiger zwischenstaatlicher Übereinkommen wird ausgeschlossen.

9.3    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder enthalten diese AGB Lücken, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

9.4    Gold & Falke behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist auf dem Webshop einsehbar.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gold & Falke, Version 1.0

Zürich, im Juni 2017